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   OLG Zweibrücken, 04.08.1989 - 1 Ws 281/89   

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https://dejure.org/1989,5061
OLG Zweibrücken, 04.08.1989 - 1 Ws 281/89 (https://dejure.org/1989,5061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.08.1989 - 1 Ws 281/89 (https://dejure.org/1989,5061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. August 1989 - 1 Ws 281/89 (https://dejure.org/1989,5061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens in sinngemäßer Anwendung des § 153 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO); Ungebühr des Angeklagten in der Hauptverhandlung gegenüber einem Zeugen, der widerspüchlich, zu Ungunsten des Angeklagten ausgesagt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178 Abs. 1 S. 1; StPO § 153 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Pirmasens - 432 Js 4775/88
  • OLG Zweibrücken, 04.08.1989 - 1 Ws 281/89

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 79
  • VRS 77, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1989 - 2 Ws 411/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.08.1989 - 1 Ws 281/89
    Ebenso Ä für den Fall der Einstellung eines auf der Grundlage des § 51 StPO geführten Ordnungsmittelverfahrens Ä OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 2 Ws 411/89 Ä, v. 24.8. 89, in MDR 1990, 173 ).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 199/04

    Ordnungsgeldbeschluss wegen Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen

    Das durch § 182 GVG vorgeschriebene Protokoll schließt deshalb weitere Aufklärungsmaßnahmen aus (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 4. August 1989 - 1 Ws 281/89 - Kissel aaO § 182 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Wirksamkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung einer Ordnungshaft

    Ein Verhalten, das lediglich prozessualen Vorschriften zuwiderläuft, genügt demnach ebenso wenig wie etwa eine - möglicherweise sogar heftige - Reaktion des Angeklagten auf eine Zeugenaussage, wenn sie sich als nichts anderes als die Betonung der eigenen Sachdarstellung erweist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 178 GVG Rn. 2, 3a; OLG Stuttgart NStZ 1991, 297; OLG Koblenz MDR 1980, 76; OLG Zweibrücken VRS 77, 447; Senatsbeschlüsse 1 Ws 22/05 vom 11. Februar 2005; 1 Ws 31/05 vom 22. Februar 2005, 1 Ws 31/06 vom 22. Februar 2006 und 1 Ws 85/06 vom 25. April 2006).
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